Führerschein mit 17

Seit 2011 ist begleitetes Fahren Teil des Dauerrechts.  Die dafür infrage kommenden Klassen sind B und BE. Wer einen Führerschein mit 17 hat,  darf seine Begleitperson nicht vergessen.  Die Begelitperons muss immer dabei sein. Im Ausland ist der Führerschein NICHT gültig. 

Begleitetes Fahren gilt also nur in Deutschland und in Österreich

Mit 16,5 Jahren kann man sich anmelden. Mit dem 18 Geburtstag wird die Fahrerlaubnis in einen regulären Führerschein umgewandelt.

3 Monate vor dem Erreichen des 17. Lebensjahres kann die Theorieprüfung gemacht werden und einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Prüfung gemacht werden.

Begleitperson

Eine Begleitperson ist notwendig die mind. 30 Jahre alt und mind.5 Jahre im Besitz des Führerscheins sein muss sowie max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister.

Die Begleitperson darf NICHT mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter Drogeneinfluss stehen, aber das versteht sich von selbst. 

Die Begleitperson muss sich stets ausweisen können und den Führerschein bei sich haben.

Die Anzahl der Begleitpersonen ist gesetzlich NICHT geregelt. Ratsam sind zwei Begleitpersonen.

BF17

Führerschein mit 17

Seit 2011 ist begleitetes Fahren Teil des Dauerrechts.  Die dafür infrage kommenden Klassen sind B und BE. Wer einen Führerschein mit 17 hat,  darf seine Begleitperson nicht vergessen.  Die Begelitperons muss immer dabei sein. Im Ausland ist der Führerschein NICHT gültig. 

Begleitetes Fahren gilt also nur in Deutschland und in Österreich

Mit 16,5 Jahren kann man sich anmelden. Mit dem 18 Geburtstag wird die Fahrerlaubnis in einen regulären Führerschein umgewandelt.

3 Monate vor dem Erreichen des 17. Lebensjahres kann die Theorieprüfung gemacht werden und einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Prüfung gemacht werden.

Begleitperson

Begleitperson

Eine Begleitperson ist notwendig die mind. 30 Jahre alt und mind.5 Jahre im Besitz des Führerscheins sein muss sowie max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister.

Die Begleitperson darf NICHT mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter Drogeneinfluss stehen, aber das versteht sich von selbst. 

Die Begleitperson muss sich stets ausweisen können und den Führerschein bei sich haben.

Die Anzahl der Begleitpersonen ist gesetzlich NICHT geregelt. Ratsam sind zwei Begleitpersonen.

Fahrschule Götz UG
Wilhelmshöher Allee 84
34119 Kassel
E-Mail