Seit 2011 ist begleitetes Fahren Teil des Dauerrechts. Die dafür infrage kommenden Klassen sind B und BE. Wer einen Führerschein mit 17 hat, darf seine Begleitperson nicht vergessen. Die Begelitperons muss immer dabei sein. Im Ausland ist der Führerschein NICHT gültig.
Begleitetes Fahren gilt also nur in Deutschland und in Österreich
Mit 16,5 Jahren kann man sich anmelden. Mit dem 18 Geburtstag wird die Fahrerlaubnis in einen regulären Führerschein umgewandelt.
3 Monate vor dem Erreichen des 17. Lebensjahres kann die Theorieprüfung gemacht werden und einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Prüfung gemacht werden.