Führerschein mit 17

BF17 – Begleitetes Fahren ab 17

Was ist BF17?
Das Begleitete Fahren ab 17 ist ein bundesweit anerkanntes Modell, das seit 2011 dauerhaft im Fahrerlaubnisrecht verankert ist. Es ermöglicht jungen Menschen, bereits vor dem 18. Geburtstag Fahrpraxis im Straßenverkehr zu sammeln – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson.

 

Welche Klassen sind möglich?
BF17 gilt für die Fahrerlaubnisklassen B und BE.

 

Anmeldung & Ablauf
Die Anmeldung in der Fahrschule ist bereits ab 16,5 Jahren möglich.
Die Ausbildung entspricht grundsätzlich der regulären Klasse B bzw. BE.

 

Prüfungen

* Theorieprüfung: frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
* Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

 

Gültigkeit & Umwandlung
Mit dem 18. Geburtstag wird die Fahrerlaubnis automatisch in einen regulären Führerschein der Klasse B bzw. BE umgewandelt – ohne weitere Prüfung.

 

Wichtige Einschränkungen

* Fahren ist nur in Deutschland und Österreich erlaubt
* Das Fahren ist nur mit eingetragener Begleitperson gestattet
* Ohne Begleitung darf kein Fahrzeug geführt werden

 

Besonderheit
BF17 bietet die Möglichkeit, mehr Fahrpraxis und Sicherheit zu sammeln, bevor man vollständig eigenständig am Straßenverkehr teilnimmt.

Anforderungen an die Begleitperson

Wer darf begleiten?
Die Begleitperson muss im Führerschein der Fahranfängerin bzw. des Fahranfängers offiziell eingetragen sein.

 

Voraussetzungen für die Begleitperson

* Mindestalter: 30 Jahre
* Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren (durchgehend)
* Keine schweren Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister

 

Wichtige Regeln während der Fahrt

* Die Begleitperson darf nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen
* Sie fungiert ausschließlich als ruhiger Ansprechpartner und Unterstützer
* Der Fahranfänger fährt grundsätzlich selbstständig

 

Alkohol- und Drogenregelung
Für die Begleitperson gilt eine strikte 0,5-Promille-Grenze – empfohlen wird jedoch absolute Nüchternheit.

 

Anzahl der Begleitpersonen
Es können mehrere Personen eingetragen werden, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

 

Funktion der Begleitung
Die Begleitperson soll Sicherheit vermitteln, Ruhe ausstrahlen und durch Erfahrung helfen, kritische Situationen besser einzuschätzen, ohne das Fahren selbst zu übernehmen.

BF17

BF17 – Begleitetes Fahren ab 17

Was ist BF17?
Das Begleitete Fahren ab 17 ist ein bundesweit anerkanntes Modell, das seit 2011 dauerhaft im Fahrerlaubnisrecht verankert ist. Es ermöglicht jungen Menschen, bereits vor dem 18. Geburtstag Fahrpraxis im Straßenverkehr zu sammeln – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson.

 

Welche Klassen sind möglich?
BF17 gilt für die Fahrerlaubnisklassen B und BE.

 

Anmeldung & Ablauf
Die Anmeldung in der Fahrschule ist bereits ab 16,5 Jahren möglich.
Die Ausbildung entspricht grundsätzlich der regulären Klasse B bzw. BE.

 

Prüfungen

* Theorieprüfung: frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
* Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

 

Gültigkeit & Umwandlung
Mit dem 18. Geburtstag wird die Fahrerlaubnis automatisch in einen regulären Führerschein der Klasse B bzw. BE umgewandelt – ohne weitere Prüfung.

 

Wichtige Einschränkungen

* Fahren ist nur in Deutschland und Österreich erlaubt
* Das Fahren ist nur mit eingetragener Begleitperson gestattet
* Ohne Begleitung darf kein Fahrzeug geführt werden

 

Besonderheit
BF17 bietet die Möglichkeit, mehr Fahrpraxis und Sicherheit zu sammeln, bevor man vollständig eigenständig am Straßenverkehr teilnimmt.

Begleitperson

Anforderungen an die Begleitperson

Wer darf begleiten?
Die Begleitperson muss im Führerschein der Fahranfängerin bzw. des Fahranfängers offiziell eingetragen sein.

 

Voraussetzungen für die Begleitperson

* Mindestalter: 30 Jahre
* Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren (durchgehend)
* Keine schweren Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister

 

Wichtige Regeln während der Fahrt

* Die Begleitperson darf nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen
* Sie fungiert ausschließlich als ruhiger Ansprechpartner und Unterstützer
* Der Fahranfänger fährt grundsätzlich selbstständig

 

Alkohol- und Drogenregelung
Für die Begleitperson gilt eine strikte 0,5-Promille-Grenze – empfohlen wird jedoch absolute Nüchternheit.

 

Anzahl der Begleitpersonen
Es können mehrere Personen eingetragen werden, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

 

Funktion der Begleitung
Die Begleitperson soll Sicherheit vermitteln, Ruhe ausstrahlen und durch Erfahrung helfen, kritische Situationen besser einzuschätzen, ohne das Fahren selbst zu übernehmen.

E-MailGoogle Maps