Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17)
Ausbildungsbeginn
Der Führerschein kann bereits bis zu 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Prüfungen
* Theoretische Prüfung: frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter
* Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter
Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit bis zu 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg oder Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen bis 3.500 kg.
Pflicht-Sonderfahrten
* 5 Überlandfahrten
* 4 Autobahnfahrten
* 3 Nachtfahrten
Übungsfahrten
Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich individuell nach dem persönlichen Lernfortschritt.
Gültigkeit
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird unbefristet erteilt.
Eingeschlossene Klassen
AM und L
Besonderheiten
Mit der Klasse B dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge geführt werden. Bei Fahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW ist dies im Inland erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren erlaubt.


