Fahrzeugklassen

Klasse B – Pkw-Führerschein

Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17)

 

Ausbildungsbeginn
Der Führerschein kann bereits bis zu 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Prüfungen

* Theoretische Prüfung: frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter
* Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter

 

Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit bis zu 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg oder Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen bis 3.500 kg.

 

Pflicht-Sonderfahrten

* 5 Überlandfahrten
* 4 Autobahnfahrten
* 3 Nachtfahrten

 

Übungsfahrten
Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich individuell nach dem persönlichen Lernfortschritt.

 

Gültigkeit
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird unbefristet erteilt.

 

Eingeschlossene Klassen
AM und L

 

Besonderheiten
Mit der Klasse B dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge geführt werden. Bei Fahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW ist dies im Inland erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren erlaubt.

Klasse B197 – Automatik & Schaltung kombiniert

Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17)

 

Ausbildungsbeginn
Die Ausbildung kann bis zu 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Prüfungen

* Theoretische Prüfung erforderlich
* Praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug möglich

 

Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse B bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit bis zu 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger nach den Regelungen der Klasse B.

 

Voraussetzungen
Keine Vorbesitzklasse erforderlich.

 

Ausbildungskonzept
Die Ausbildung erfolgt überwiegend auf einem Automatikfahrzeug. Zusätzlich müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug sowie eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer absolviert werden. Diese bestätigt die ausreichende Beherrschung des Schaltwagens.

 

Pflicht-Sonderfahrten

* 5 Überlandfahrten
* 4 Autobahnfahrten
* 3 Nachtfahrten

 

Übungsfahrten
Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich individuell nach dem persönlichen Lernfortschritt.

 

Gültigkeit
Die Fahrerlaubnis der Klasse B197 wird unbefristet erteilt.

 

Eingeschlossene Klassen
AM und L

 

Besonderheiten
Mit der Schlüsselzahl 197 darf die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, ohne dass die spätere Fahrerlaubnis auf Automatik beschränkt ist. Nach erfolgreicher Ausbildung darf sowohl Schalt- als auch Automatikgetriebe gefahren werden.

Klasse BE – Anhängerführerschein

Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17)

 

Ausbildungsbeginn
Die Ausbildung kann bereits bis zu 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Prüfungen

* Praktische Prüfung erforderlich
* Keine theoretische Prüfung

 

Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg.

 

Voraussetzungen
Vorbesitz der Klasse B erforderlich oder gleichzeitiger Erwerb der Klasse B.

 

Pflicht-Sonderfahrten

* 3 Überlandfahrten
* 1 Autobahnfahrt
* 1 Nachtfahrt

 

Übungsfahrten
Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich individuell nach dem persönlichen Lernfortschritt.

 

Gültigkeit
Die Fahrerlaubnis der Klasse BE wird unbefristet erteilt.

 

Typische Einsatzbereiche
Ideal für größere Anhänger, Pferdeanhänger, Wohnwagen, Bootsanhänger oder Transportanhänger, die die Möglichkeiten der Klasse B überschreiten.

 

Besonderheiten
Mit der Klasse BE dürfen deutlich schwerere Anhänger gezogen werden als mit der Klasse B.

Klasse B96 – Anhängererweiterung

Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17)

 

Ausbildungsbeginn
Die Schulung kann bereits bis zu 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Prüfung

* Keine theoretische Prüfung
* Keine praktische Prüfung
* Abschluss durch eine vorgeschriebene Fahrerschulung in der Fahrschule

 

Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination insgesamt bis zu 4.250 kg betragen darf.

 

Voraussetzungen
Vorbesitz der Klasse B erforderlich oder gleichzeitiger Erwerb der Klasse B.

 

Ausbildung
Die B96-Erweiterung umfasst eine spezielle Fahrerschulung mit theoretischen und praktischen Ausbildungsteilen. Der praktische Teil beinhaltet das An- und Abkuppeln, Bremsen, Wenden und Einparken. Nach erfolgreicher Teilnahme wird die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eingetragen.

 

Pflicht-Sonderfahrten
Keine gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten.

 

Übungsfahrten
Die praktischen Ausbildungsfahrten sind Bestandteil der vorgeschriebenen Schulung.

 

Gültigkeit
Die Erweiterung B96 wird unbefristet erteilt.

 

Typische Einsatzbereiche
Ideal für größere Wohnwagen, Pferdeanhänger, Bootsanhänger oder Transportanhänger, bei denen die Kombination die Grenze der Klasse B überschreitet, aber kein Führerschein der Klasse BE erforderlich ist.

 

Besonderheiten
B96 ist kein eigenständiger Führerschein, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Sie bietet mehr Anhängergewicht ohne zusätzliche Prüfung und ist daher eine attraktive Alternative zur Klasse BE.

B

Klasse B – Pkw-Führerschein

Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17)

 

Ausbildungsbeginn
Der Führerschein kann bereits bis zu 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Prüfungen

* Theoretische Prüfung: frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter
* Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter

 

Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit bis zu 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg oder Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen bis 3.500 kg.

 

Pflicht-Sonderfahrten

* 5 Überlandfahrten
* 4 Autobahnfahrten
* 3 Nachtfahrten

 

Übungsfahrten
Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich individuell nach dem persönlichen Lernfortschritt.

 

Gültigkeit
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird unbefristet erteilt.

 

Eingeschlossene Klassen
AM und L

 

Besonderheiten
Mit der Klasse B dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge geführt werden. Bei Fahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW ist dies im Inland erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren erlaubt.

B197

Klasse B197 – Automatik & Schaltung kombiniert

Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17)

 

Ausbildungsbeginn
Die Ausbildung kann bis zu 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Prüfungen

* Theoretische Prüfung erforderlich
* Praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug möglich

 

Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse B bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit bis zu 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger nach den Regelungen der Klasse B.

 

Voraussetzungen
Keine Vorbesitzklasse erforderlich.

 

Ausbildungskonzept
Die Ausbildung erfolgt überwiegend auf einem Automatikfahrzeug. Zusätzlich müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug sowie eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer absolviert werden. Diese bestätigt die ausreichende Beherrschung des Schaltwagens.

 

Pflicht-Sonderfahrten

* 5 Überlandfahrten
* 4 Autobahnfahrten
* 3 Nachtfahrten

 

Übungsfahrten
Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich individuell nach dem persönlichen Lernfortschritt.

 

Gültigkeit
Die Fahrerlaubnis der Klasse B197 wird unbefristet erteilt.

 

Eingeschlossene Klassen
AM und L

 

Besonderheiten
Mit der Schlüsselzahl 197 darf die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, ohne dass die spätere Fahrerlaubnis auf Automatik beschränkt ist. Nach erfolgreicher Ausbildung darf sowohl Schalt- als auch Automatikgetriebe gefahren werden.

BE

Klasse BE – Anhängerführerschein

Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17)

 

Ausbildungsbeginn
Die Ausbildung kann bereits bis zu 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Prüfungen

* Praktische Prüfung erforderlich
* Keine theoretische Prüfung

 

Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg.

 

Voraussetzungen
Vorbesitz der Klasse B erforderlich oder gleichzeitiger Erwerb der Klasse B.

 

Pflicht-Sonderfahrten

* 3 Überlandfahrten
* 1 Autobahnfahrt
* 1 Nachtfahrt

 

Übungsfahrten
Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich individuell nach dem persönlichen Lernfortschritt.

 

Gültigkeit
Die Fahrerlaubnis der Klasse BE wird unbefristet erteilt.

 

Typische Einsatzbereiche
Ideal für größere Anhänger, Pferdeanhänger, Wohnwagen, Bootsanhänger oder Transportanhänger, die die Möglichkeiten der Klasse B überschreiten.

 

Besonderheiten
Mit der Klasse BE dürfen deutlich schwerere Anhänger gezogen werden als mit der Klasse B.

B96

Klasse B96 – Anhängererweiterung

Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17)

 

Ausbildungsbeginn
Die Schulung kann bereits bis zu 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Prüfung

* Keine theoretische Prüfung
* Keine praktische Prüfung
* Abschluss durch eine vorgeschriebene Fahrerschulung in der Fahrschule

 

Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination insgesamt bis zu 4.250 kg betragen darf.

 

Voraussetzungen
Vorbesitz der Klasse B erforderlich oder gleichzeitiger Erwerb der Klasse B.

 

Ausbildung
Die B96-Erweiterung umfasst eine spezielle Fahrerschulung mit theoretischen und praktischen Ausbildungsteilen. Der praktische Teil beinhaltet das An- und Abkuppeln, Bremsen, Wenden und Einparken. Nach erfolgreicher Teilnahme wird die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eingetragen.

 

Pflicht-Sonderfahrten
Keine gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten.

 

Übungsfahrten
Die praktischen Ausbildungsfahrten sind Bestandteil der vorgeschriebenen Schulung.

 

Gültigkeit
Die Erweiterung B96 wird unbefristet erteilt.

 

Typische Einsatzbereiche
Ideal für größere Wohnwagen, Pferdeanhänger, Bootsanhänger oder Transportanhänger, bei denen die Kombination die Grenze der Klasse B überschreitet, aber kein Führerschein der Klasse BE erforderlich ist.

 

Besonderheiten
B96 ist kein eigenständiger Führerschein, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Sie bietet mehr Anhängergewicht ohne zusätzliche Prüfung und ist daher eine attraktive Alternative zur Klasse BE.

E-MailGoogle Maps